tisch

Bitte nehmen Sie Platz ...

In den durch unsere Rechtsanwälte spezialisiert bearbeiteten Rechtsgebieten vertreten und beraten wir Unternehmen, die öffentliche Hand und Eigenbetriebe, Vereine, Selbstständige, Freiberufler genauso wie Privatmandanten. Dies tun wir mit dem nötigen Nachdruck, ebenso wie mit notwendigem Fingerspitzengefühl. Stolz sind wir, dass es uns gerichtlich auch bei den obersten Gerichten der Bundesrepublik Deutschland gelungen ist, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

U.a. folgende Verfahren zu den bezeichneten Schlagworten haben wir als beauftragte Prozessbevollmächtigte vor Obergerichten erfolgreich betreut:



vor dem Bundesarbeitsgericht

· Urteil zu Jahresarbeitszeitenkonten
· Lehrerhöhergruppierungen
· Kündigungsschutzsachen
· Versetzung – Wirksamkeit eines bundesweit geltenden Tarifvertrages

vor dem Bundesverwaltungsgericht

· Besoldungszuschuss nach § 4 der 2. BesÜV  auch für "Ost"-Beamte
· Abwehr von Anweisungen zur Grobreinigung von Zügen für Lokführer
· Abwehr von Persönlichkeitsverletzungen gegenüber Polizeibeamten

vor dem Bundesfinanzhof

· Entscheidung zu Kinderbetreuungskosten


Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit.

Fachanwälte